Psychotherapie – Existenzanalyse

Laut Definition versteht man unter Psychotherapie die Behandlung psychisch, emotional und psychosomatisch bedingter Krankheiten, Leidenszustände oder Verhaltensstörungen mit Hilfe psychologischer, d.h. wissenschaftlich fundierter Methoden durch verschiedene Formen verbaler und nonverbaler Kommunikation.

Interessant scheint hierbei auch die Herleitung aus dem Griechischen – psyche für „Atem, Hauch, Seele“ sowie therapeuein für „pflegen, sorgen“. (entnommen dem Online Lexikon Wikipedia)

Ausschlaggebend für eine Psychotherapie ist der Wunsch etwas zu verändern, die grundsätzliche Bereitschaft des/der Klienten/in sich mit dem Erleben und Gefühlen zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen. (entnommen der Internetseite des ÖBVP)

Meine zentrale Psychotherapierichtung stellt die Existenzanalyse dar.

Existenzanalyse bedeutet die Analyse der Bedingungen für ein wertfühlendes, selbstgestaltetes und menschenwürdiges Leben.

Existenzanalyse hat die Entfaltung der Offenheit und Eigenaktivität im Erleben, in den Beziehungen und im Handeln zum Ziel.
Die Existenzanalyse arbeitet somit an den personalen Voraussetzungen für eine sinnvolle Existenz, wo diese durch seelische Krankheiten und Störungen verschüttet sind. (siehe auch www.gle.at)

Alfred Längle definiert Existenzanalyse im Lehrbuch der Existenzanalyse (Logotherapie) herausgegeben 2001 von der GLE wie folgt:
„Existenzanalyse ist eine phänomenologisch-personale Psychotherapie mit dem Ziel, der Person zu einem (geistig und emotional) freien Erleben, zu authentischen Stellungnahmen und zu eigenverantwortlichem Umgang mit sich und ihrer Welt zu verhelfen.“

Neben der Existenzanalyse ist für mich das Thema Achtsamkeit sehr zentral. Neben Kursen, Seminaren, Fortbildungen zum Thema Achtsamkeit – siehe: www.achtsamkeit.jetzt – fließt auch Achtsamkeit als HAKOMI Therapeut in die Psychotherapie mit hinein.  „Beim Hakomi handelt sich sich um eine angeleitete Selbsterforschung, die Achtsamkeit benutzt, um Zugang zu dem Teil unseres Gedächtnisses zu erlangen, in dem unsere tiefsten und weitreichendsten Anschauungen codiert sind. Diese Anschauungen, die unterhalb der Schwelle bewusster Entscheidungen liegen, konditionieren unsere Wahrnehmungen und Reaktionen auf alle Aspekte des Lebens.“
(entnommen Weiss H., Johanson G., Monda L., Hakomi-Achtsamkeitszentrierte Körperpsychotherapie, Klett-Cotta-Verlag 2019)
<Mehr Informationen zu HAKOMI>

Als Klinischer Psychologe ist es für mich auch wichtig, dass je nach Patient und Problematik weitere spezifische Vorgehensweisen und Methoden einen Platz finden. Unter anderen werden Klinische Hypnose, EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing), Entspannungsmethoden sowie Biofeedback angewendet.

PatientInneninformation zu Risiken und Nebenwirkungen von Psychotherapie.
Herausgegeben von der Donau-Universität Krems 2014.
<Patienteninformation>

Kostenrückerstattung / Zuschüsse der Sozialversicherungen:
Im Falle einer krankheitswertigen Problematik ist eine Teilkostenerstattung (Zuschuss) durch die gesetzlichen Sozialversicherungen möglich. Die Höhe der aktuellen Zuschüsse ist auf der Seite des Tiroler Landesverbandes für Psychotherapie ersichtlich. Sollten Sie privatversichert sein, wäre es ratsam sich vor Psychotherapiebeginn bei der Versicherung zu erkundigen, ob bzw. in welcher Höhe psychotherapeutische Behandlungen erstattet werden.
<Zuschüsse der Sozialversicherungen> 

Notwendiges Formular für die Kostenrückerstattung:
Um eine Kostenrückerstattung über ihre Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Einheit folgende Bestätigung ihres/r Hausarztes/Hausärztin.
<Notwendige Bestätigung>

Information aus dem Psychotherapiegesetz:
In Österreich unterliegt die Ausübung der Psychotherapie dem Psychotherapiegesetz BGBl.Nr. 361/1990 ST0151 vom 7. Juni 1990.
Unter §1 ist hier zu lesen: (1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.
Die selbständige Ausübung der Psychotherapie setzt die Absolvierung einer allgemeinen und einer besonderen Ausbildung voraus. Sowohl der allgemeine Teil (psychotherapeutisches Propädeutikum) als auch der besondere Teil (psychotherapeutisches Fachspezifikum) wird durch eine theoretische und praktische Ausbildung vermittelt.
Im Rahmen der Berufspflichten ist unter § 15 des Psychotherapiegesetzes die Verschwiegenheitspflicht angeführt. Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
„Die Aufgabe wechselt nicht nur von Mensch zu Mensch – entsprechend der Einzigartigkeit jeder Person –, sondern auch von Stunde zu Stunde, gemäß der Einmaligkeit jeder Situation.“ (V.E.Frankl)
psychotherapie